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Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum wird zwischen der Wohnung (Sondereigentum) und dem Gemeinschaftseigentum unterschieden. Für die Wohnungen sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Dabei ist es irrelevant, ob diese von Selbstnutzern oder Mietern bewohnt werden. D. h. Reparaturen und neue Ausstattungen, z. B. ein undichter Wasserhahn, Fußbodenbeläge, usw., gehen zu Lasten der jeweiligen Wohnungseigentümer und nicht zu Lasten der Gemeinschaft. Mieter von Eigentumswohnungen wenden sich somit mit ihren Anliegen und Reparaturwünschen immer an den Wohnungseigentümer.

Die Verwaltung und laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist Sache aller Wohnungseigentümer. Die Verwaltung erfolgt meist durch einen externen Verwalter. Dieser hat eine treuhänderische Funktion, beauftragt kleinere Reparaturmaßnahmen sofort und setzt das um, was die Eigentümer gemeinsam in einer Versammlung beschließen.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Er wird für maximal fünf Jahre bestellt und kann danach durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft wiedergewählt werden.

Die MAINE Hausverwaltung *** Anja Badre Singh *** erledigt die gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben, insbesondere die effiziente Bewirtschaftung der Eigentumsanlage, und veranlasst die Durchführung und Kontrolle von notwendigen Instandhaltungsarbeiten. Geregelt sind die Aufgaben und Befugnisse jeder einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft im Verwaltervertrag, in der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Für die anfallenden Kosten der Eigentümergemeinschaft erstellt die MAINE Hausverwaltung *** Anja Badre Singh*** jährlich im Voraus einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten und Instandhaltungskosten einzeln beziffert werden. Diesen Wirtschaftsplan müssen die Eigentümer auf einer Versammlung genehmigen. Im Wirtschaftsplan wird die Höhe des Hausgeldes einschließlich der Instandhaltungsrücklage festgelegt, das jeder Wohnungseigentümer monatlich auf das gemeinschaftliche Konto der Eigentümergemeinschaft einzahlen muss.

Einmal im Jahr, zur Eigentümerversammlung, legt die MAINE Hausverwaltung *** Anja Badre Singh *** eine Jahresabrechnung über die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen vor und erläutert diese den Eigentümern. Vorab wird eine Belegprüfung durch den Beirat vorgenommen. Die MAINE Hausverwaltung *** Anja Badre Singh *** legt auf einen engen Kontakt mit dem Beirat großen Wert. Nach Beschluss wird die Abrechnung fällig gestellt, Guthaben werden ausgezahlt und Nachzahlungen in Rechnung gestellt.

 

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